Jardins RemarquablesDas Markenzeichen der „Bemerkenswerten Gärten“ wurde im Jahr 2004 vom Kulturministerium und dem Conseil national des Parcs et Jardins ins Leben gerufen.
Damit werden gepflegte, der Öffentlichkeit zugängliche Parks und Gärten ausgezeichnet. Dazu zählen nicht nur alte Gärten, die teilweise denkmalgeschützt sind, sondern auch jüngere Schöpfungen.
Diese staatliche Auszeichnung gilt für 5 Jahre und kann erneuert bzw. widerrufen werden. Auswahlkriterien sind: Komposition, Einpassung in das Umfeld, Gestaltung der Zufahrten, eventuelle Besonderheiten, botanischer und historischer Wert (nur bei alten Gärten), Pflege.
Das Markenzeichen verpflichtet die Gartenbesitzer zu einer regelmäßigen Pflege ihres Gartens, der mindestens 4 Tage im Jahr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss. Der Besitzer muss sich an einer landesweiten Veranstaltung beteiligen (Rendez-vous aux Jardins oder Journée du Patrimoine), die Öffentlichkeit über den Garten informieren und ein Schild mit dem Logo anbringen.
Zum heutigen Tage besitzen 200 Gärten in ganz Frankreich dieses Markenzeichen, 14 davon in der Picardie.
Zeichenerklärung:
* : ISMH
** : Cl.MH
¤ : Eingetragen
. : Eingestuft
(p) : Öffentliches Eigentum